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Importzölle aus China und anderen Drittländern

Einfuhrzoll, Zollamt & Zolltarifnummer für Importware

Wenn Sie Waren aus Drittländern beispielsweise als China Import beziehen möchten, kommen Sie an ihm meist nicht vorbei – dem Einfuhrzoll.

Für jede Ware die importiert wird vergibt das Zollamt eine bestimmte Zolltarifnummer. Sobald die Ware nicht namentlich im Zolltarif genannt ist, wird sie je nach Verwendung und Material in den Zolltarif eingereiht. Für jede Zolltarifnummer gibt es einen bestimmten Zollsatz.

Wofür gibt es die Einfuhrzölle?

Die Zölle werden in erster Linie erhoben, um die Produktion des deutschen Marktes vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Bei einem großen Marktungleichgewicht werden auch Antidumpingzölle erhoben, welche dieses wieder ausgleichen sollen.

Den Zollsatz kann man dem EZT (elektronischer Zolltarif online; auskunft.ezt) oder dem TARIC (integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft; ec.europa.eu) entnehmen. Hierfür benötigt man die Zolltarifnummer, diese kann unter anderem auch beim Zoll erfragt werden, mit Hilfe einer unverbindlichen Zolltarif Auskunft.

Wie wird der Zoll berechnet?

Bei der Berechnung des Zolls spielen mehrere Faktoren eine Rolle, hierzu zählen der Warenwert, der aktuelle Zollkurs und Zollsatz sowie die Beförderungsmethode für Ihren China Import.

Genau berechnet wird der Zoll wie folgt:

Warenwert (USD) + Seefracht (USD)
aktueller Zollkurs x Zollsatz in %

Des Weiteren wird vom Zollamt bei jedem Import die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese entspricht der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Als Privatperson muss diese komplett getragen werden, Unternehmen haben die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.

Die Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich wie folgt:

(Warenwert + Seefracht + Zölle + inländische Beförderungskosten) x 19 % Einfuhrumsatzsteuer

Wie läuft die Verzollung der Ware ab?

Die Verzollung von Waren ist ein komplexes Unterfangen, bei welchem wir täglich mit Neuerungen und Erweiterungen konfrontiert werden. Für ein besseres Verständnis dieser Thematik, haben wir Ihnen eine detaillierte Beschreibung der Zollabwicklung zusammengestellt.

Die zwei häufigsten Fragen, die uns unsere Kunden zu diesem Thema stellen, sind:

„Wann bezahle ich Zölle und Einfuhrumsatzsteuer?“ und „Wie lange dauert die Zollabfertigung?“. Deshalb möchten wir Ihnen diese Fragen direkt beantworten.

Wann bezahle ich Zölle und Einfuhrumsatzsteuer?

Sie müssen die Zölle (inkl. der Einfuhrumsatzsteuer) bei uns nicht direkt an den Zoll bezahlen, sondern an uns. Wir legen Ihnen die Zölle und Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll aus – das erspart Ihnen und uns nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Papierkram.

Wie lange dauert die Zollabfertigung?

Die Dauer der Zollabfertigung unterscheidet sich bei jedem Import etwas. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Auslastung des Zolls und die rechtzeitige Zollanmeldung. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir die Zollanmeldung immer frühestmöglich abgeben um eine möglichst schnelle Zollabfertigung zu ermöglichen. Die Zollabfertigung dauert i.d.R. 24-48 Stunden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 40 88 360 48-0 zur Verfügung.
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